Webdesign

4.11.2023

Dominik John, M.Sc.

Ab 2025: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für Websites

Stellen Sie sich eine Welt vor, in der das Internet ein offener Raum für alle ist – ungeachtet individueller physischer oder kognitiver Fähigkeiten. Genau dieses Ziel verfolgt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das einen Meilenstein für die Inklusion in der digitalen Ära setzt. Mit dem Gesetz verpflichtet sich Deutschland, den digitalen Raum bis 2025 so zu gestalten, dass jeder Mensch uneingeschränkten Zugang zu Informationen und Services im Netz hat.

Doch was bedeutet das konkret für Website-Betreiber:innen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen? Es geht nicht nur um das Einhalten rechtlicher Vorgaben, sondern auch um die Verantwortung, eine Gesellschaft zu schaffen, in der Information und Kommunikation für jeden zugänglich sind. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Anforderungen das BFSG stellt, wie Sie Ihre Website barrierefrei gestalten können und warum es sich lohnt, dieses Thema ernst zu nehmen – nicht nur aus rechtlicher Sicht, sondern auch als Chance für mehr Reichweite und Kundennähe.

1. Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und wen betrifft es?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zu einer inklusiveren Gesellschaft und ebnet den Pfad zu einem Internet, das allen Menschen gleichermaßen offensteht. Doch was verbirgt sich hinter diesem Gesetz und welche Implikationen hat es für Website-Betreiber:innen?

1.1 Definition und Zielsetzung des BFSG

Das BFSG ist ein legislativer Rahmen, der darauf abzielt, Barrieren im digitalen Raum abzubauen. Es schreibt vor, dass digitale Angebote – sei es die Online-Kommunikation, elektronische Dienste oder mobile Anwendungen – so gestaltet sein müssen, dass sie von Menschen mit Behinderungen in der gleichen Weise genutzt werden können wie von nichtbehinderten Menschen. Dies umfasst Aspekte wie die visuelle Aufbereitung von Inhalten, die Navigierbarkeit per Tastatur und die Kompatibilität mit assistiven Technologien.

1.2 Betroffene und Verantwortliche

Primär betrifft das Gesetz öffentliche Stellen und Unternehmen, die im öffentlichen Auftrag handeln. Doch die Bedeutung des BFSG geht weit über den öffentlichen Sektor hinaus. Es setzt neue Standards, an denen sich künftig auch private Website-Betreiber:innen orientieren müssen – insbesondere dann, wenn sie Dienstleistungen für die Öffentlichkeit anbieten.

1.3 Konsequenzen für Website-Betreiber:innen

Website-Betreiber:innen müssen ihre Online-Auftritte so anpassen, dass sie den Anforderungen des BFSG gerecht werden. Das bedeutet, dass alle Nutzerinnen und Nutzer, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, auf die Inhalte zugreifen und sie effektiv nutzen können. Die Umsetzung dieser Anforderungen betrifft nicht nur das Design und die Struktur der Website, sondern auch die Bereitstellung von Inhalten, die barrierefrei gestaltet sein müssen.

Für viele Website-Betreiber mag das BFSG zunächst eine Herausforderung darstellen, doch es ist ebenso eine Chance: Eine barrierefreie Webseite ist nicht nur ein Zeichen von sozialer Verantwortung, sondern erweitert auch die Zielgruppe und verbessert das Nutzererlebnis für alle Besucher:innen. In einer Welt, in der das Internet zu den primären Informations- und Kommunikationsmitteln gehört, ist Barrierefreiheit kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit.

2. Anforderungen des BFSG an barrierefreie Websites

Mit dem BFSG werden konkrete Anforderungen an die Barrierefreiheit von Webangeboten gestellt. Diese Anforderungen basieren auf international anerkannten Richtlinien, welche die Zugänglichkeit von Webinhalten für Menschen mit verschiedenen Behinderungen sicherstellen sollen. Im Folgenden werden die wichtigsten Aspekte beleuchtet, die bei der Umsetzung berücksichtigt werden müssen.

2.1 Wichtige Richtlinien: BITV und WCAG

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) setzt die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) um, welche die Grundlage für die technische Umsetzung der Barrierefreiheit bilden. Die WCAG-Richtlinien gliedern sich in drei Konformitätsstufen (A, AA, AAA), wobei für die meisten Webseiten mindestens die Stufe AA gefordert wird. Diese Richtlinien decken eine Vielzahl von Aspekten ab, wie z.B. Farbkontraste, Textalternativen für nicht-textuelle Inhalte und die einfache Navigation.

2.2 Konkrete Umsetzungsschritte für Website-Betreiber:innen

Um die Anforderungen zu erfüllen, müssen Website-Betreiber:innen mehrere technische und gestalterische Maßnahmen ergreifen. Dazu gehören die Implementierung einer logischen Struktur, die auch von Screenreadern erkannt wird, die Sicherstellung der Bedienbarkeit der Website durch Tastaturbefehle und die Bereitstellung von Alternativtexten für Grafiken und Videos. Des Weiteren ist es wichtig, dass Formulare so gestaltet sind, dass sie für Menschen mit Behinderungen ausfüllbar sind.

2.3 Prüfung und Dokumentation der Barrierefreiheit

Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die Überprüfung der Barrierefreiheit. Spezialisierte Tools und Prüfverfahren können dabei helfen, Barrieren aufzuzeigen und Verbesserungspotenziale zu identifizieren. Zudem ist eine umfassende Dokumentation der Barrierefreiheit erforderlich, um den Behörden aufzeigen zu können, dass die Anforderungen des BFSG erfüllt werden.

2.4 Rechtliche Folgen bei Nichteinhaltung

Neben der sozialen Verantwortung und den wirtschaftlichen Vorteilen einer barrierefreien Website gibt es auch rechtliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Vorgaben. Diese können von Abmahnungen über Bußgelder bis hin zu Klagen reichen. Daher ist es für Website-Betreiber:innen nicht nur aus ethischen, sondern auch aus rechtlichen Gründen unerlässlich, sich mit den Anforderungen des BFSG auseinanderzusetzen.

3. Umsetzung barrierefreier Webauftritte: Best Practices

Die Umsetzung einer barrierefreien Website ist mehr als eine technische Notwendigkeit; sie ist eine Frage des bewussten Designs und der Nutzerorientierung. Hier sind bewährte Methoden und Vorgehensweisen, die dabei helfen, die Vorgaben des BFSG effektiv in die Praxis umzusetzen.

3.1 Design mit Fokus auf Barrierefreiheit

Das Design einer Website ist entscheidend für ihre Zugänglichkeit. Ein „Universal Design“, das auf die Bedürfnisse aller Nutzer:innen eingeht, sollte das Ziel sein. Dies beinhaltet die Verwendung von lesbaren Schriftgrößen, ausreichenden Kontrastverhältnissen und einer klaren, konsistenten Navigation. Interaktive Elemente müssen so gestaltet sein, dass sie für alle Nutzer:innen leicht verständlich und bedienbar sind.

Kontrastverhältnisse für verschiedene Kombination von Schriftfarbe und weißer Hintergrundfarbe. Grundsätzlich gilt: Je kleiner ein Text abgedruckt wird, desto besser sollte das Kontrastverhältnis sein. Als untere Schwelle für Kontrast wird oftmals ein Wert von 4,5:1 angegeben, vergleichbar mit dem 4. Bild unserer Grafik.

Ein guter Weg, um das Kontrastverhältnis für eine Kombination von Farben zu berechnen, ist z.B. der Rechner von Leserlich.info. Diesen haben wir auch für unser Beispielbild verwendet.

Das bedeutet nun übrigens nicht, dass Sie bei jeder Gelegenheit den maximalen Kontrast verwenden sollten (z.B. lange Texte in komplett schwarz auf komplett weiß). Das wirkt auf Dauer ermüdend für das Auge. Entscheiden Sie sich in diesem Beispiel also eher für einen dunklen Grauton für Ihre Schrift und Ihre Nutzer:innen werden es Ihnen danken.

3.2 Technische Umsetzung und regelmäßige Wartung

Die technische Implementierung barrierefreier Elemente erfordert eine sorgfältige Planung und Entwicklung. Dazu zählen eine semantisch korrekte HTML-Struktur, die Verwendung von ARIA (Accessible Rich Internet Applications)-Landmarks und die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit auf allen Endgeräten und mit allen gängigen Browsern. Darüber hinaus ist eine kontinuierliche Überprüfung und Aktualisierung der Website notwendig, um die Barrierefreiheit langfristig zu sichern.

3.3 Schulung und Bewusstseinsbildung im Team

Ein wichtiger Aspekt bei der Umsetzung barrierefreier Websites ist die Schulung des eigenen Teams. Alle Beteiligten – von Designer:innen und Entwickler:innen bis hin zu Content-Erstellenden – sollten ein Verständnis für die Bedeutung von Barrierefreiheit haben und wissen, wie sie diese in ihrer Arbeit berücksichtigen können.

3.4 Engagement für kontinuierliche Verbesserung

Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess. Es ist wichtig, offen für Feedback von Nutzer:innen mit Behinderungen zu sein und die Website kontinuierlich zu testen und zu verbessern. Die Einbindung von Menschen mit Behinderungen in den Testprozess kann wertvolle Einblicke geben und dazu beitragen, die Usability für alle zu erhöhen.

4. Die wirtschaftlichen Vorteile einer barrierefreien Website

Barrierefreiheit ist nicht nur eine Frage der Compliance und sozialen Verantwortung, sondern kann auch entscheidende wirtschaftliche Vorteile für Unternehmen bieten. Hier erfahren Sie, wie eine inklusive Webpräsenz zum Unternehmenserfolg beitragen kann.

4.1 Erweiterung der Zielgruppe

Eine barrierefreie Website ist für Menschen mit Behinderungen einfacher zu navigieren und zu verwenden. Dies öffnet den Markt für eine größere Gruppe potenzieller Kund:innen, die sonst ausgeschlossen wäre. Mit einer inklusiven Website erreichen Sie also nicht nur mehr Menschen, sondern demonstrieren auch soziales Engagement, was die Markenwahrnehmung positiv beeinflussen kann.

4.2 Verbesserung der Suchmaschinenoptimierung (SEO)

Suchmaschinen bevorzugen Websites, die barrierefrei sind. Viele der Maßnahmen, die die Barrierefreiheit verbessern, wie klare Strukturierung und aussagekräftige Beschreibungen, sind gleichzeitig Faktoren, die die SEO stärken. Somit kann eine barrierefreie Website zu besseren Platzierungen in den Suchergebnissen führen und mehr Besucher:innen anziehen.

4.3 Steigerung der Benutzerzufriedenheit und Markenloyalität

Eine barrierefreie Website ist oft benutzerfreundlicher, nicht nur für Menschen mit Behinderungen. Durch eine intuitive Bedienung und Zugänglichkeit für alle Nutzer:innen kann die allgemeine Zufriedenheit gesteigert werden. Zufriedene Nutzer:innen sind eher bereit, einer Marke treu zu bleiben und positive Mundpropaganda zu betreiben.

4.4 Verringerung des Risikos rechtlicher Konsequenzen

Indem Sie sich an die gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit halten, vermeiden Sie nicht nur mögliche Strafen und Rechtsstreitigkeiten, sondern sparen auch die damit verbundenen Kosten. Eine proaktive Herangehensweise an Barrierefreiheit ist daher auch ein Risikomanagement-Tool.

5. Praktische Tipps zur Prüfung der Barrierefreiheit Ihrer Website

Um sicherzustellen, dass Ihre Website die Anforderungen an Barrierefreiheit erfüllt, ist es wichtig, regelmäßige Prüfungen durchzuführen. Hier sind praktische Schritte, die Sie zur Bewertung und Verbesserung der Zugänglichkeit Ihrer Website unternehmen können.

5.1 Einsatz von Barrierefreiheits-Tools und -Checkern

Es gibt eine Reihe von Online-Tools und Software, die Ihnen helfen können, die Barrierefreiheit Ihrer Website zu überprüfen. Tools wie das WAVE Web Accessibility Evaluation Tool oder Googles Lighthouse bieten automatisierte Überprüfungen und weisen auf Bereiche hin, die verbessert werden müssen.

5.2 Manuelle Überprüfung der Benutzererfahrung

Automatisierte Tools sind hilfreich, können aber nicht alles erfassen. Es ist ebenso wichtig, dass echte Menschen Ihre Website testen, insbesondere diejenigen, die Assistenztechnologien nutzen. Manuelle Tests sollten Navigation, Interaktionen und den Zugriff auf alle Inhalte und Funktionen umfassen.

5.3 Berücksichtigung verschiedener Behinderungen

Bei der Prüfung Ihrer Website ist es wichtig, an eine Vielzahl von Behinderungen zu denken. Dies schließt Seh- und Hörbehinderungen, motorische Einschränkungen und kognitive Beeinträchtigungen ein. Stellen Sie sicher, dass Ihre Website für Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen zugänglich ist. Im Falle von Hörbehindernugen könnte dies zum Beispiel bedeuten, Videos standardmäßig mit Untertiteln auszuliefern.

5.4 Schulungen zur Barrierefreiheit für Ihr Team

Stellen Sie sicher, dass Ihr Team geschult ist und versteht, wie es die Barrierefreiheit auf Ihrer Website gewährleisten kann. Dies beinhaltet Schulungen zu Webstandards, zur Nutzung von Assistenztechnologien und zu Best Practices in der Webentwicklung.

5.5 Erstellung eines Accessibility-Statements

Ein Accessibility-Statement auf Ihrer Website ist nicht nur eine gute Praxis, sondern zeigt auch Ihr Engagement für Barrierefreiheit. In diesem Statement sollten Sie beschreiben, wie Ihre Website die Anforderungen an Barrierefreiheit erfüllt und wie Nutzer:innen Feedback zu Zugänglichkeitsproblemen geben können. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, können Sie sich ein Barrierefreiheits-Siegel ausstellen lassen, z.B. über Webcheck Barrierefrei.

6. Fazit

Die Wichtigkeit von barrierefreien Websites kann in unserer zunehmend digitalisierten Welt nicht hoch genug eingeschätzt werden. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und den sich kontinuierlich weiterentwickelnden Standards wie der BITV und den WCAG nehmen diese Anforderungen eine konkrete Gestalt an, die von Webdesign-Agenturen und deren Kund:innen nicht ignoriert werden darf.

Das Thema Barrierefreiheit mag komplex erscheinen, aber Sie müssen diesen Weg nicht alleine gehen. Als Experte für hochwertiges Webdesign unterstützt DiamondPage Sie dabei, Ihre Online-Präsenz zukunftssicher und für alle zugänglich zu gestalten.

Zögern Sie nicht und ergreifen Sie die Initiative: Kontaktieren Sie uns noch heute, um zu erfahren, wie wir gemeinsam Ihre Website nicht nur optisch ansprechend, sondern auch barrierefrei und inklusiv gestalten können. Denn Barrierefreiheit ist mehr als nur ein rechtlicher Rahmen – es ist Ihr Beitrag zu einer offeneren und integrativeren digitalen Welt.

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