Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für alle Verträge zwischen Dr. Dominik John – diamondpage (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über Design-, Entwicklungs-, Text- und Beratungsleistungen.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen des Auftragnehmers. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
(2) Die Leistungen richten sich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Darstellungen von Leistungen auf dieser Website sind unverbindlich und stellen kein bindendes Angebot dar.
(2) Der Vertrag kommt durch ein individuelles Angebot des Auftragnehmers und dessen Annahme durch den Auftraggeber in Textform zustande. Maßgeblich für Umfang und Inhalt der Leistungen ist die Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot.
§ 3 Leistungsumfang und Änderungen
(1) Der Auftragnehmer erbringt die im Angebot beschriebenen Leistungen. Leistungen, die dort nicht ausdrücklich genannt sind, insbesondere Hosting, Wartung, laufende Betreuung, Lizenzen Dritter, Fotografie und Übersetzungen, sind nicht Vertragsbestandteil.
(2) Der Auftraggeber kann Änderungen des Leistungsumfangs verlangen. Führen Änderungen zu einem erheblichen Mehraufwand, unterbreitet der Auftragnehmer ein ergänzendes Angebot; die Umsetzung erfolgt erst nach dessen Annahme.
(3) Im Angebot benannte Korrekturschleifen sind im Preis enthalten. Darüber hinausgehende Änderungswünsche werden nach Aufwand vergütet.
§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Texte, Bilder, Logos, Zugänge, rechtzeitig und in geeigneter Form bereit und benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner.
(2) Der Auftraggeber sichert zu, dass er über die erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten verfügt, und stellt den Auftragnehmer insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
(3) Verzögert sich das Projekt, weil Mitwirkungsleistungen ausbleiben, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend.
§ 5 Termine
Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, insbesondere fehlende Mitwirkung oder Ausfälle bei Dritt-Dienstleistern, verlängern die Fristen angemessen.
§ 6 Abnahme
(1) Der Auftragnehmer stellt das Werk zur Abnahme bereit. Der Auftraggeber prüft es innerhalb von 14 Tagen und erklärt die Abnahme in Textform oder benennt konkrete Mängel.
(2) Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber es produktiv einsetzt oder sich innerhalb der Frist nicht äußert, obwohl der Auftragnehmer auf diese Folge hingewiesen hat.
§ 7 Vergütung und Zahlung
(1) Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird eine Anzahlung von 40 % bei Auftragserteilung und der Restbetrag nach Abnahme fällig.
(2) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zahlbar.
(3) Kosten für Leistungen Dritter, etwa Schriftlizenzen, Stockmaterial, Domains oder Hosting, trägt der Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
§ 8 Nutzungsrechte
(1) Der Auftraggeber erhält an den vertragsgegenständlichen Arbeitsergebnissen ein räumlich und zeitlich unbeschränktes, einfaches Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck. Die Rechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
(2) Entwürfe, die nicht zur Ausführung gelangen, sowie zugrunde liegende Konzepte, Werkzeuge und wiederverwendbare Code-Bausteine verbleiben beim Auftragnehmer.
(3) An Software Dritter und an Schriften gelten die Lizenzbedingungen der jeweiligen Rechteinhaber.
§ 9 Referenznennung
Der Auftragnehmer darf das Projekt unter Nennung des Auftraggebers als Referenz nennen und abbilden. Der Auftraggeber kann dem jederzeit in Textform widersprechen.
§ 10 Gewährleistung
(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass das Werk bei Abnahme die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Mängel sind unverzüglich in Textform anzuzeigen.
(2) Kein Mangel liegt vor bei Abweichungen, die auf vom Auftraggeber vorgenommenen Änderungen, auf Ausfällen von Dritt-Diensten oder auf der Darstellung in veralteten Browserversionen beruhen.
§ 11 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(3) Der Auftraggeber ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich.
§ 12 Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragserfüllung. Die Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort.
§ 13 Kündigung
Kündigt der Auftraggeber einen Werkvertrag vor Fertigstellung, steht dem Auftragnehmer die Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen zu. § 648 BGB bleibt unberührt.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist München, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 11. September 2026